AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel-Restaurant Lamm
Lieber Gast, wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsbedingungen Bestandteil aller Verträge sind und Sie diese mit Ihrer Unterschrift anerkennen.
§ 1. Geltungsbereich
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Tagungsräumen unseres Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
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Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2. Vertragsabschluss
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Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
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Tätigt ein Dritter die Bestellung für den Vertragspartner, haftet er gegenüber dem Hotel zusammen mit dem Vertragspartner gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 3. Beginn und Ende der Beherbergung
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Soweit nichts anderes vereinbart ist, stehen dem Vertragspartner die gebuchten Hotelzimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Der Vertragspartner hat dabei keinen Anspruch auf ein bestimmtes Hotelzimmer.
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Falls der Vertragspartner bis 20.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht seitens des Hoteles. Der Hotel ist sodann berechtigt, über die Zimmer anderweitig zu verfügen. Etwas anderes gilt nur, wenn ein späterer Ankunftszeitpunkt schriftlich vereinbart wurde.
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Am vereinbarten Abreisetag sind die gebuchten Zimmer dem Hotel bis spätestens 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist der Hotel berechtigt, dem Vertragspartner einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gebuchten Zimmer nicht fristgerecht geräumt wurden.
§ 4. Preise und Zahlungen
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1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder die Anmietung von Veranstaltungsräumen sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Vertragspartner veranlassten Leistungen und Auslagen des Hoteles an Dritte.
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Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich in dieser Zeit der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann es den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.
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Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.
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Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
§ 5. Rücktritt des Hoteles
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Wird die vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel angemessen gesetzten Frist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Beherbergung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hoteles in der Öffentlichkeit gefährden
§ 6. Rücktritt/ Stornierungen des Vertragspartners
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Rücktrittserklärungen und Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
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Bis spätestens vier Wochen (28 Kalendertage) vor dem vereinbarten Anreisetag kann der Vertragspartner vom geschlossenen Vertrag ohne Entrichtung einer Stornierungsgebühr zurücktreten.
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Bis spätestens zwei Wochen (14 Kalendertage) vor dem vereinbarten Anreisetag kann der Vertragspartner vom geschlossenen Vertrag nur unter Entrichtung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des gesamten Buchungspreises zurücktreten.
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Bis spätestens eine Woche (7 Kalendertage) vor dem vereinbarten Anreisetag kann der Vertragspartner vom geschlossenen Vertrag nur unter Entrichtung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 70% des gesamten Buchungspreises zurücktreten.
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Erfolgt keine Rücktrittserklärung seitens des Vertragspartners ist dieser verpflichtet, den vereinbarten Buchungspreis auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nicht. Jedoch muss sich der Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der gebuchten Zimmer anrechnen lassen.
§ 7. Tierhaltung
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Tiere dürfen nur nach vorheriger Einwilligung des Hotels mitgebracht werden.
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In den Gesellschafts- und Restauranträumen dürfen sich Tiere nicht aufhalten. Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 1320 ABGB).
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Das Hotel Lamm behält sich in jedem Fall das Recht vor, eine eventuell durch das Tier anfallende Endreinigung in Rechnung zu stellen.
§ 8. Haftung
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Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hoteles beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
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Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Für Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten (Wertsachen) haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen nur im Falle der Hinterlegung gegen Quittung an der Rezeption.
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Der Vertragspartner haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Dritte aus seinem Bereich verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9. Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hoteles. Sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
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Es gilt deutsches Recht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.