AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel-Restaurant Lamm

Lieber Gast, wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsbedingungen Bestandteil aller Verträge sind und Sie diese mit Ihrer Unterschrift anerkennen.

§ 6. Rücktritt/ Stornierungen des Vertragspartners

  1. Rücktrittserklärungen und Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
  2. Bis spätestens vier Wochen (28 Kalendertage) vor dem vereinbarten Anreisetag kann der Vertragspartner vom geschlossenen Vertrag ohne Entrichtung einer Stornierungsgebühr zurücktreten.
  3. Bis spätestens zwei Wochen (14 Kalendertage) vor dem vereinbarten Anreisetag kann der Vertragspartner vom geschlossenen Vertrag nur unter Entrichtung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des gesamten Buchungspreises zurücktreten.
  4. Bis spätestens eine Woche (7 Kalendertage) vor dem vereinbarten Anreisetag kann der Vertragspartner vom geschlossenen Vertrag nur unter Entrichtung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 70% des gesamten Buchungspreises zurücktreten.
  5. Erfolgt keine Rücktrittserklärung seitens des Vertragspartners ist dieser verpflichtet, den vereinbarten Buchungspreis auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nicht. Jedoch muss sich der Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der gebuchten Zimmer anrechnen lassen.

§ 7. Tierhaltung

  1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Einwilligung des Hotels mitgebracht werden.
  2. In den Gesellschafts- und Restauranträumen dürfen sich Tiere nicht aufhalten. Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 1320 ABGB).
  3. Das Hotel Lamm behält sich in jedem Fall das Recht vor, eine eventuell durch das Tier anfallende Endreinigung in Rechnung zu stellen.

§ 8. Haftung

  1. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hoteles beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Für Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten (Wertsachen) haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen nur im Falle der Hinterlegung gegen Quittung an der Rezeption.
  3. Der Vertragspartner haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Dritte aus seinem Bereich verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hoteles. Sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.